VERTRAG

Software as a Service (SaaS)

abgeschossen zwischen

hilarion 5 IT Solutions GmbH & CO KG

Schneiderweg 2

5165 Berndorf bei Salzburg

AUSTRIA nachfolgend „Anbieter“

und

dem Auftragnehmer
nachfolgend „Kunde“

  1. Vertragsgegenstand
  1. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages Software laut Angebot bzw Annahmebestätigung samt Dokumentation zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.
  1. Die Verfügbarkeit beträgt 99 % pro Monat. Die Nichtverfügbarkeit der Infrastruktur infolge geplanter Wartungsarbeiten zählt nicht als Ausfall, wobei der Anbieter solche Wartungsarbeiten zumindest 1 Woche vorab ankündigen und sich auch bemühen wird, Anzahl und Dauer solcher Arbeiten zu reduzieren. Bei Unterschreitung der monatlichen Mindestverfügbarkeit wird der Anbieter dem Kunden im Folgemonat eine aliquote Gutschrift ausstellen.
  1. Die Herstellung und der Erhalt einer ausreichend schnellen und verfügbaren Internetverbindung liegt in der Verantwortung des Kunden.
  1. Nutzungsrechte
  1. Der Anbieter räumt dem Kunden zu dem in 1. festgelegten Zweck ein zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, geographisch jedoch unbeschränktes, nicht exklusives Recht auf Nutzung der Software samt Dokumentation ein.
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu analysieren oder zu dekompilieren. § 40e UrhG bleibt unberührt.
  1. Rechte und Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist berechtigt, mit der Software Ergebnisse und Dateien zu eigenen Zwecken zu bearbeiten und zu erstellen.
  1. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die von ihm mithilfe der Software erstellten oder bearbeiteten Ergebnisse und Dateien zu sichern. Der Anbieter greift auf diese Ergebnisse und Dateien nicht zu und erstellt von diesen auch keine Sicherungskopien.
  1. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass er zur rechtmäßigen Bearbeitung der jeweiligen Ergebnisse und Dateien berechtigt ist und dabei weder gesetzliche Vorschriften, noch die Rechte Dritter verletzt.
  1. Im Falle einer Zuwiderhandlung hat der Kunde den Anbieter schad- und klaglos zu halten. Sollten der Anbieter über eine rechtswidrige Tätigkeit des Kunden in der Software in Kenntnis gesetzt werden, bleibt das Recht des Anbieters auf Sperrung oder Löschung gem § 16 E-Commerce-Gesetz zwecks Ausschluss der Verantwortlichkeit unbenommen.
  1. Entgelt und Zahlungsbedingungen
  1. Das Entgelt richtet sich nach dem vom Kunden im Angebot gewählten und dem Anbieter im der Angebotsbestätigung bestätigten Produkt.
  1. Die Verrechnung erfolgt monatlich im Voraus und ist binnen 7 Tagen zur Zahlung fällig.
  1. Vertragsdauer
  1. Dieser Vertrag wird für eine Laufzeit von 1 Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht zumindest unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat vor Laufzeitende von einer Vertragspartei per E-Mail an die bei Vertragsabschluss angegebene Adresse gekündigt wird. 
  1. Jede Vertragspartei ist zudem berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzukündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere jede wesentliche Vertragsverletzung durch eine Vertragspartei, welche trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 1 Woche nicht abgestellt werden.
  1. Datenabruf nach Vertragsbeendigung
  1. Der Kunde kann von ihm in der Software gespeicherte Daten und Dateien bis zu 1 Monat nach Beendigung des Vertrages abrufen und speichern. Die sonstige Bearbeitung der Daten und Dateien mit der Software ist nach Vertragsende nicht möglich. 
  1. Nach Ablauf von 1 Monat nach Vertragsende wird der Anbieter den Zugang des Kunden und allenfalls von ihm in der Software gespeicherte Daten und Dateien endgültig löschen.
  1. Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit
  1. Die Vertragsparteien werden aufgrund des vorliegenden Vertrages gegebenenfalls vertrauliche Informationen austauschen. Vertrauliche Informationen sind solche, die 
  1. geheim sind, indem sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind; und
  2. von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind; und
  3. Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person sind, die die rechtmäßige Kontrolle über die Informationen besitzt.
  1. Die Vertragsparteien werden vertraulichen Informationen vertraulich und zumindest mit jener Sorgfalt behandelt, mit der sie eigene vertrauliche Information behandeln und diese nur für Zwecke der Vertragsabwicklung gegenständlichen Vertrages nutzen. Insbesondere werden die Vertragsparteien vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben. 
  1. Die Pflicht zur Vertraulichkeit endet zwei Jahre nach Beendigung dieses Vertrages. 
  1. Der Anbieter verarbeitet die ihm im Rahmen des Vertragsabschlusses überlassenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung. Der Anbieter greift nicht auf die vom Kunden mit Hilfe der Software erstellten oder bearbeiteten Ergebnisse und Dateien zu. Im Übrigen gilt die diesem Vertrag als Anlage ./1 beigefügte Auftragsverarbeitervereinbarung samt Verzeichnis der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Klausel, deren wirtschaftliche Auswirkung jener der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 
  1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen. 
  1. Erfüllungsort ist 5020 Salzburg. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich der Frage seines Zustandekommens, ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg zuständig. 
  1. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstigen Vertragsformblättern des Kunden ist ausgeschlossen.

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Raus aus dem Papierchaos

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